Unterlagen
Diese Unterlagen benötigt ihr steuerlicher Berater für die Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung *
Einkünfte aus selbständiger Arbeit/aus Gewerbebetrieb
für die Abschlusserstellung/Erstellung der Gewinnermittlung:
— Summen-/Saldenlisten
— betriebswirtschaftliche Auswertungen
— Datenträger mit Buchhaltungsunterlagen als Grundlage zur Erstellung des
Jahresabschlusses - alternativ: Kontenkarten
Hinweis: beim Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle durch mich erhalten Sie von mir einen Datenträger (CD oder Diskette) mit allen relevanten Daten (ASCII und DATEV-Format), welche ihr steuerlicher Berater zur Abschlusserstellung nutzen kann.
— bei Beraterwechsel: Vorjahresabschluss / Anlageverzeichnis des Vorjahres
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
— Lohnsteuerkarten/Lohnsteuerbescheinigungen
— Nachweis über Zeiten der Nichtbeschäftigung, z.B. durch Bescheinigung über
— Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe
— Krankengeld / Mutterschaftsgeld
— bei Rentenbezug
— bei erstmaligem Bezug den Rentenbescheid
— ansonsten Rentenanpassungsmitteilung
— Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL)
Immobilien
— selbstgenutzt oder vermietet (z.B. Kaufvertrag, Baurechnungen Zinsbescheinigungen)
— bei vermieteten Immobilien: Kosten welche im Zusammenhang mit dem vermieteten Objekt angefallen sind ( Aufstellungen z.B. Reisekosten, Rechnungen für z.B. Inserate, Gebühren, Versicherungen, Grundsteuerbescheide, Kaminkehrer...)
Einkünfte aus Kapitalvermögen
— Steuerbescheinigung, bei einbehaltener Zinsabschlagsteuer
(auch bei vorzeitig gekündigter Lebensversicherung)
— Zinsbescheinigungen ihrer Kreditinstitute
Private Veräußerungsgeschäfte
— z.B. Verkauf von Aktien / Grundstücken etc.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (400 /450 Euro - Jobs)
— bei Versteuerung über die Lohnsteuerkarte - siehe Punkt ”Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit”
Sonderausgaben
— Versicherungsbeiträge (Kranken-, Lebens-, Haftpflicht-, Kfz- und
private Pflegeversicherung) sowie Unfallversicherung
— Steuerberatungskosten (z.B. Mitgliedsbeitrag)
— Spenden
— Ausbildungskosten
Kinder
— Ausbildungs- / Lehrverträge
— Eigene Einkünfte von Kindern über 18 Jahren
(z.B. Lohnsteuerkarte, Bafög)
— für Kinder bis 14 Jahre: Kinderbetreuungskosten (Kindergartengebühren, Au-Pair, Kinderhort, Tagesmutter)
— Festsetzung des Unterhaltstitels
Werbungskosten
Belege und Nachweise über:
— Berufsverbände, Gewerkschaftsbeiträge
— Bewerbungskosten (z.B. Porto-, Kopier-, Fahrtkosten)
— Reisekosten
Arbeitgeberbestätigung
— über durchgeführte Dienstreisen (auch Kraftfahrer)
— über durchgeführte Einsatzwechseltätigkeiten
— Arbeitsmittel (z.B. Computer, Werkzeug, Berufskleidung, Fachliteratur)
— doppelte Haushaltsführung (Miete, Mietnebenkosten, notwendiger Hausrat)
— Fortbildungskosten (z.B. Kursgebühren, Lehrmaterial, Fahrtkosten)
Außergewöhnliche Belastungen
Belege und Nachweise über:
— Krankheitskosten (z.B. Medikamente, Zahnersatz, Brille, Krankenhausaufenthalt)
— Scheidungskosten / Beerdigungskosten
— Kosten für eine Kur / einen Heilpraktiker
— Kosten für eine Haushaltshilfe
— Nachweis über Behinderung (Behindertenausweis, Bescheinigung vom
Versorgungsamt, Rentenbescheid über Unfallrente)
— Unterhaltsleistungen an Angehörige und deren eigene Einkünfte
(z.B. Unterhalt an Wehrpflichtige und Zivildienstleistende)
Haushaltsnahe Dienstleistungen
— Handwerkerrechnungen für Modernisierung, Renovierung, Reparatur (z.B. Kaminkehrer, Heizungsreparatur, Gartenpflege)
— Haushaltshilfe (z.B. reinigen, kochen, bügeln)
— Kosten für die Versorgung, Pflege und Betreuung von Kindern, kranken, alten und pflegebedürftiger Personen
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen ist zu beachten, dass diese Leistungen nicht bar bezahlt werden.
Sonstiges
— Steuerbescheid des Vorjahres
— Mitteilung über neue Steuernummer/Steuer-ID (Identifikationsnummer)
— Bei Änderung des Familienstandes:
Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde (Kopie genügt)
— Bankverbindung
— Antrag auf Wohnungsbauprämie
Hinweis:
Bei Abgabe der gemeinsamen Einkommensteuererklärung ist die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich.
Dies ist keine vollständige Aufzählung.
Ein individuelles Beratungsgespräch bei Ihrem steuerlichen Vertreter ist durch nichts zu ersetzen!
* wir bieten Tätigkeiten im Rahmen des § 6 Nr. 3 & 4 Steuerberatungsgesetz an:
Publiziert am: Donnerstag, 01. November 2012 (27742 mal gelesen)
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